Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverband Meißeniederungsverband

die Amtszeit des Ausschusses des Meißeniederungsverbandes lief zum 31.12.2021 aus. Gemäß § 12 der Verbandssatzung ist der Ausschuss für fünf Jahre für die Wahlperiode 2022 bis 2026 neu zu wählen. Zu wählen sind 18 Ausschussmitglieder in 9 Wahlbezirken.

Meißeniederungsverband

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bekanntmachung und Einladung

Sehr geehrte Mitglieder des Meißeniederungsverbandes,

die Amtszeit des Ausschusses des Meißeniederungsverbandes lief zum 31.12.2021 aus. Gemäß § 12 der Verbandssatzung ist der Ausschuss für fünf Jahre für die Wahlperiode 2022 bis 2026 neu zu wählen. Zu wählen sind 18 Ausschussmitglieder in 9 Wahlbezirken.

Zur Verbandsversammlung lade ich Sie am 13. Januar 2023 um 15.00 Uhr in das Hotel Heide-Kröpke, Esseler Damm 1, 29690 Essel ein.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Verbandsvorsteher
3. Anfragen der Mitglieder
4. Wahl der Ausschussmitglieder
5. Verschiedenes
6. Schließen der Sitzung

Zu wählen sind aus den Gemarkungen im Verbandsgebiet:

Wahlbezirk  
Meißendorf 2 Mitglieder,
(davon 1 Mitglied aus dem Anschlussgebiet
Igerbach)
Bannetze/Thören 4 Mitglieder, (davon 1 Mitglied aus der
Gemarkung Thören) 
Essel/Hademstorf 1 Mitglied 
Eickeloh 1 Mitglied 
Hodenhagen 2 Mitglieder 
Krelingen 2 Mitglieder
Westenholz   2 Mitglieder 
Verbandsflächen im Truppenübungsplatz
Bergen 
2 Mitglieder (werden benannt) 
Gemeindefreie Bezirke Osterheide
und Lohheide 
2 Mitglieder (werden benannt) 

Mitglieder des Verbandes sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke (dingliche Verbandsmitglieder). Wählbar sind laut § 12 (4) der Satzung alle geschäftsfähigen Verbandsmitglieder. Verbandsmitglied ist, wer Beiträge an den Verband zu leisten hat. Verbandsmitglieder haben das Recht, selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Im Vertretungsfall ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Das Stimmenverhältnis ergibt sich aus dem Anteil an der beitragspflichtigen Fläche. Niemand hat mehr als zwei Fünftel aller Stimmen. Es entscheidet die Flächenmehrheit der anwesenden bzw. vertretenden Mitglieder. Die Wahlversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Winsen, den 19.12.2022

gez. Dr. Carsten Thies – Verbandsvorsteher-
Wasser- und Bodenverband

 

Geschäftsstelle:
Dachverband Aller- Böhme
Albrecht-Thaer-Str. 1a
29664 Walsrode
Telefon: 0 51 61/ 33 65
Fax: 0 51 61/ 60 91 07
EMail: wabo-walsrode@t-online.de

 

   
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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
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Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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