Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind haben aufgrund des neuen Bundeskinderschutzgesetzes vom 01.01.2012 ein Führungszeugnis vorzulegen. Um Vereine und ehrenamtlich Tätige bei der Umsetzung dieser neuen Regelung zu unterstützen, haben wir hier alle nötigen Informationen sowie Anträge zusammengetragen.

 

Informationen zur Antragstellung im Bürgerbüro Schwarmstedt

Informationen vom Bundesamt für Justiz (BfJ)


Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Die neue Fassung des § 72a SGB VIII verfolgt das Ziel, einschlägig bestrafte Personen von der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten und das erweiterte Führungszeugnis als ein Element zu etablieren, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Dies betrifft auch neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Betroffen sind alle freien Träger der Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, Sportvereine, die mit Jugendarbeit/Jugendhilfe kooperieren und im Bereich der öffentlichen Träger sind es Behörden, Einrichtungen wie Bibliotheken, Kirchen und deren Jugendleiter sowie Kindertagesstätten und z.B. die Volkshochschule als Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

Die Ausstellung erfolgt kostenfrei, wenn der Verein/Träger die ehrenamtliche Tätigkeit  auf einem Vordruck bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung können die ehrenamtlich Tätigen das erweiterte Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragen. Es gilt maximal 5 Jahre und darf bei der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.

 

Formulare:

 

 

   
12.08.2021

ordnungsamt-aktuelles-2021-06-grEs ist wieder so weit: In diversen Bäumen und Sträuchern in privaten Gärten oder öffentlichen Grünflächen finden sich große Gespinste, in denen sich dutzende Raupen tummeln.

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04.06.2021

ordnungsamt-aktuelles-2021-06Ansprechend gestaltete Vorgärten und Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume von Mensch und Tier bei. Oft wächst dieser Bewuchs aber in den öffentlichen Straßenraum hinein und ruft Gefahrensituationen hervor. Da derzeit regelmäßig derartige Situationen gemeldet werden, ruft die Samtgemeinde Schwarmstedt nun allgemein zum Rückschnitt auf.

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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