Die Straße „Buchholzer Kirchweg“ in der Gemarkung Essel wird mit Wirkung vom 09.11.2004 gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Die Gemeindestraße „Buchholzer Kirchweg“ besteht aus den Flurstücken 56/5, 56/7 und 79/3. Sie beginnt an der Einmündung in die L 190 zwischen den Flurstücken 55/3 und 56/6 und endet an der Gemarkungsgrenze Essel zu Buchholz (Aller) neben dem Flurstück 57/5. Alle vorgenannten Flurstücke befinden sich in der Flur 11 der Gemarkung Essel. Die Gesamtlänge der Straße beträgt ca. 515 m.

Träger der Straßenbaulast für die vorgenannten Straßen ist die Gemeinde Essel.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Essel (Rathaus), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, einzulegen.


 

Schwarmstedt, 24.11.2004


Gemeinde Essel
Der Gemeindedirektor
gez. Frische

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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