Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen in der Samtgemeinde Schwarmstedt
Aufgrund der §§ 10 und 58 Abs. 1 Ziff. 5 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V.m. § 63 (2) Nds. Schulgesetz (NSchG) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 08.11.2017 folgende Satzung über die Festlegung der Schulbezirke beschlossen.

Aktuelles
Ältere amtliche Bekanntmachungen













Veranstaltungen in der Samtgemeine Schwarmstedt