Landtagswahl 2022

Wahl

Wahlamt
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II - Bürgerdienste
Team Wahlen
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Telefon: 05071/809-163
Fax: 0511/93 69 700 27
Email: wahlen@schwarmstedt.de

Briefwahl/Wählerverzeichnis:
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II - Bürgerdienste
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Telefon: 05071/809-199
Fax: 0511/93 69 700 27
Email: buergerbuero@schwarmstedt.de

Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Musterstimmzettel:


Muster Stimmzettel Landtagswahl 2022 - 42 Walsrode.pdf

 


Die Wahlergebnisse des Heidekreises können Sie ab 18:00 Uhr über diesen Link aufrufen.


 

https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=3358020

Sie können die Zusendung von Briefwahlunterlagen in der Zeit vom 26.08.2022, 17.00 Uhr, bis zum 03.10.2022, 24.00 Uhr, online beantragen.

Ab dem 04.10.2022, bis zum 07.10.2022, 13.00 Uhr, werden aufgrund der Postlaufzeiten keine Online-Anträge mehr angenommen. In dieser Zeit wird die persönliche Beantragung und Abholung im Bürgerbüro empfohlen. Einen Termin hierfür erhalten Sie hier.

Schriftliche Anträge, die nach dem 03.10.2022 eingehen, werden selbstverständlich noch bearbeitet. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Anträge daher rechtzeitig ab! Sobald Ihnen Briefwahlunterlagen ausgestellt worden sind, ist eine Teilnahme an der Wahl ohne Wahlschein nicht mehr möglich. Die Erteilung eines neuen Wahlscheines, wenn der zuvor ausgestellte nicht angekommen sein sollte, ist nur bis zum 08.10.2022, 12.00 Uhr, möglich. Verlorene Wahlscheine können nicht ersetzt werden.

Die Ausgabe und der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgen, sobald alle hierfür notwendigen Unterlagen (insbesondere die Stimmzettel) der Samtgemeinde Schwarmstedt vorliegen - erfahrungsgemäß kann hiermit ca. ab dem 05.09.2022 begonnen werden.

Weitere Informationen und Hinweise zur Erteilung von Wahlscheinen und zum Wählerverzeichnis erhalten Sie unter: Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 09.10.2022 in der Samtgemeinde Schwarmstedt.


Benachrichtigung der Wahlberechtigten

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18.09.2022 eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Anschreibens: Pressemitteilung.

Sollten Sie in der Zeit vom 29.08.2022 bis 09.10.2022 umgezogen sein bzw. umziehen, erfahren Sie hier Hinweise Eintragung Wählerverzeichnis.pdf, ob und ggf. wo Sie für die Wahl ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Weitere Informationen zur Wahl:

Homepage der Landeswahlleiterin
landeswahlleiterin.niedersachsen.de/startseite/wahlen/landtagswahl/landtagswahl_2022/wahl-zum-19-niedersachsischen-landtag-am-09-10-2022-205342.html

Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt


Daueraufruf: Wahlhelfer*innen gesucht

Alle Bürger*innen, die zu der jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind, können in einem Wahlvorstand helfen und haben so die Möglichkeit, sich in der Samtgemeinde Schwarmstedt zu engagieren.

Sie...
...brauchen keine Vorkenntnisse und melden sich freiwillig ohne Verpflichtung, immer helfen zu müssen. Ihre Anwesenheit im Wahllokal ist in der Regel nicht den ganzen Tag erforderlich. Bei ausreichender Besetzung des Wahlvorstandes kann der*die Wahlvorsteher*in tagsüber Ablösungen einteilen. Außerdem bekommen Sie für Ihr Engagement ein finanzielles „Dankeschön“.

Wir...
...können Ihre Wünsche zum Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten fast immer berücksichtigen und beantworten gerne Ihre Fragen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die oben angegebenen Kontaktdaten.

Was ist der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand besteht aus:
 • der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher
 • der stellvertretenden Wahlvorsteherin/dem stellvertretenden Wahlvorsteher
 • der Schriftführerin/dem Schriftführer
 • der stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer
 • den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes

Aufgaben der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers
 • Entgegennahme der Wahlunterlagen am Samstag vor der Wahl
 • Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder in Schichten (u.a. Pausenregelung)
 • Leitung des Wahlvorstandes
 • Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit, zum unparteilichen Auftreten und zu unparteilichen Äußerungen
 • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
 • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes
In Zeiten, in denen die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher abwesend ist, übernimmt die stellvertretende Wahlvorsteherin/der stellvertretende Wahlvorsteher deren/dessen Aufgaben. Ansonsten erfüllt die Stellvertretung die Aufgaben der übrigen Mitglieder.

Aufgaben der Schriftführerin/des Schriftführers
 • Führung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") am Wahltag (Vermerk der Stimmabgabe)
 • Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung
 • Übergabe der Wahlniederschrift und der Wahlunterunterlagen an das Wahlamt
Ebenso wie bei der stellv. Wahlvorsteherin/de stellv. Wahlvorsteher gilt auch für die Stellvertretung der Schriftführerin/des Schriftführers, dass bei deren/dessen Abwesenheit die Stellvertretung die oben aufgeführten Aufgaben übernimmt.

Aufgaben der übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes
 • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. der Personalausweise
 • Ausgabe der Stimmzettel
 • Koordination des Zutritts zu den Wahlräumen und zu den Wahlkabinen
 • Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals


Wahlschulung für Wahlvorstände

Am Donnerstag, den 06.10.2022, findet ab 18.30 Uhr die Wahlschulung für die Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen der Wahlvorstände statt.

Die Schulungsunterlagen und -inhalte stehen allen Interessierten spätestens ab dem 30.09.2022 hier zur Verfügung.


Auszählung-Ablauf d. Stimmenzählung.pdf

Auszählung-Sortier- und Zählhilfen.pdf

Auszählung-Übersicht Stapelbildung.pdf

Niederschrift-besonderer-Vorfall.pdf

Niederschrift Wahlniederschrift.pdf

UnGültigkeit von Stimmzetteln Beispiele.pdf

UnGültigkeit von Stimmzetteln Hinweise Stimmabgabe.pdf
 








Amtliche Bekanntmachungen zu den Wahlen:

   
21.09.2022

wahl-bek-2022-08-einsicht-bun Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022 im Rathaus (Bürgerbüro) der Samtgemeinde Schwarmstedt, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet.

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14.09.2022

wahl-bek-2022-09-landtagswahl Am Sonntag, den 09.10.2022, findet in Niedersachsen die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-swDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Schwarmstedt wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-liDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Lindwedel wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-giDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Gilten wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-esDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Essel wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-buDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Buchholz (Aller) wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-sgDer Samtgemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Samtgemeindewahl Schwarmstedt wie folgt festgestellt:

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08.09.2021

wahl-bek-2021-09-bundestagswahl Am 26.09.2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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10.08.2021

wahl-bek-2021-08-einsicht-bun Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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10.08.2021

wahl-bek-2021-08-wahlbek-kom Am Sonntag, den 12.09.2021, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, finden folgende Kommunalwahlen statt: Gemeindewahl - Samtgemeindewahl - Kreiswahl - Landratswahl.

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03.08.2021

wahl-bek-2021-08-wahlverz Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt kann in der Zeit vom 23.08.2021 bis 27.08.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Bürgerbüro, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, von der wahlberechtigten Person eingesehen werden.

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28.07.2021

wahl-bek-2021-07-wahlvorschlaegeFür die Gemeindewahlen in Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt sowie die Samtgemeindewahl in Schwarmstedt am 12.09.2021 haben die jeweiligen Wahlausschüsse in ihren Sitzungen am 27.07.2021 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

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21.07.2021

wahl-bek-2021-07-wahlauschuss-samtgemeindeI. Die Zusammensetzung der Wahlausschüsse hat sich - gegenüber Ihrer letzten Bekanntmachung - wie folgt geändert:

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08.03.2021

wahl-bek-2021-03-kommunalwahlAm 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

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11.02.2021

wahl-bek-2021-02-samtgemeinderatAm 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

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28.05.2019

wahl-bek-2019-05-28-sgbm-wahlGemäß § 45 g Abs. 4 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 68 Abs. 3 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit das vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 festgestellte Ergebnis zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters am 26. Mai 2019 bekannt:

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17.05.2019

wahl-bek-2019-05-samtgemeindebuergermeisterwahlNach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBL. S. 280), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255) gebe ich hiermit Folgendes bekannt:

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17.05.2019

wahl-bek-2019-05-briefwahlvorstandZur Feststellung des Briefwahlergebnisses bei der Samtgemeindebürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 ist von der Samtgemeinde Schwarmstedt ein Briefwahlvorstand gebildet worden.

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17.04.2019

wahl-bek-2019-04-wahlvorschlaegeGemäß § 28 Abs. 6 in Verbindung mit 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) hat der Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 15. April 2019 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

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17.04.2019

wahl-bek-2019-04-direktwahlBekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie über die 1. Sitzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt

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09.09.2016

wahl-bek-2016-09-kommunalwahlen2016 Hier finden Sie die Ergebnisse der Gemeindewahlen und der Samtgemeindewahl in der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 11. September.

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05.09.2016

wahl-bek-2016-09-gemeindeausschuesse Die zweite Sitzung der Gemeindewahlausschüsse/des Samtgemeindewahlausschusses findet am Montag, den 12. September 2016, im Sitzungsraum der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt statt

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05.09.2016

wahl-bek-2016-09-kommunalwahlenNach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2016 (Nds. GVBL. S. 280 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit folgendes bekannt:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-samtgemeinde Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-schwarmstedt Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-lindwedel Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-gilten Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-essel Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-buchholz Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-samtgemeinde Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-schwarmstedt Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Schwarmstedt

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-lindwedel Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Lindwedel

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-gilten Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Gilten

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-essel Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Essel

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-buchholz Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Buchholz/Aller

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlausschuesse Gemäß den §§ 8 und 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), bitte ich hiermit die im Wahlgebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt vertretenen Parteien und Wählergruppen darum, mir bis zum 31.05.2016 Wahlberechtigte des Wahlgebietes vorzuschlagen, welche als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder in die Gemeindewahlausschüsse, den Samtgemeindewahlausschuss und die jeweiligen Wahlvorstände berufen kann.

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlbekanntmachung Für die Wahl zum Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie für die Wahl der Ortsräte der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt am 11. September 2016 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - NKWG - in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.9.2015 (Nds. GVBl. S. 186) folgendes bekannt:

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlleitung Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), gebe ich die Namen und Anschriften des Samtgemeindewahlleiters der Samtgemeinde Schwarmstedt und seines Stellvertreters sowie des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt bekannt:

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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09.04.2024
aktuelles-2024-04-hildeshBekanntmachung im Rahmen der Amtshilfe - Die vorzeitige Ausführung des...mehr...
08.04.2024
aktuelles-2024-03-minigolf Samstag, 06.04.2024, 12.00 Uhr mehr...
05.04.2024
aktuelles-2024-04-stellenausschreibung-kita Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht für die Kindertagesstätte...mehr...
27.03.2024
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18.03.2024
aktuelles-2024-03-ferienpDas Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt....mehr...
   
25.03.2024
bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr,...mehr...
   
buchtipp-2024-01-27Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 9 Jahren: mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

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Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
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Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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