Erneute Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 22 „Erweiterung Contidrom“ bzw. zum diesbezüglichen Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans Nr. 22 „Erweiterung Contidrom“ der Gemeinde Buchholz (Aller)
Der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 gem. § 1 Abs. 3 und § 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 22 „Erweiterung Contidrom“ und die dazugehörige Begründung sowie den dazugehörigen Umweltbericht beschlossen.